top of page
banner.png

aktueller Blog Beitrag

Dots_edited.png
AutorenbildJoerg Niermann

Wenn der Jahresabschluss nach einer Fortführungsprognose verlangt

Haben Sie als Steuerberater auch das ein oder andere Jahresabschlussmandat, bei dem es schwerfällt, einen Bestätigungsvermerk zu geben?

 

Manche Mandanten stehen finanziell mehr als wacklig da und es gibt Hinweise auf das Vorliegen eines möglichen Insolvenzgrundes nach den §§ 17 bis 19 der Insolvenzordnung. Neben der Hinweispflicht nach § 102 StaRUG für Sie als Steuerberater (s. hier) sind in solchen Fällen unter anderem positive Fortführungsprognosen vom Mandantenunternehmen gefordert.

 

Die Verantwortung dafür tragen die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens. Mit Blick auf die rechtlichen Konsequenzen wird empfohlen, in diesen Sondersituationen einen sachkundigen Dritten einzubeziehen.

 

Für diese Fälle stehen Ihnen und Ihren Mandanten die erfahrenen Sanierungsberater und Planungsspezialisten von CANEI zur Verfügung. Die Spezialisten von CANEI unterstützen Ihre Mandanten bei der Erstellung handels­rechtlicher Fortführungs­prognosen und insolvenz­rechtlicher Fortbestehens­prognosen. Unsere Gutachten sind an den Anforderungen den Standards des IDW ausgerichtet und berücksichtigen die aktuelle Rechtsprechung.

 

Wenn auch Ihre Mandanten Unterstützung bei der Erstellung einer Fortführungsprognose oder Fortbestehensprognose benötigen, schreiben Sie uns an info@canei.tax


Und nutzen Sie gerne das nebenstehende Dokument, um Ihre Mandanten zu informieren und Ihnen Unterstützung anzubieten:





Comments


Lines_edited.png
bottom of page