Haben Sie als Steuerberater auch das ein oder andere Jahresabschlussmandat, bei dem es schwerfällt, einen Bestätigungsvermerk zu geben?
Manche Mandanten stehen finanziell mehr als wacklig da und es gibt Hinweise auf das Vorliegen eines möglichen Insolvenzgrundes nach den §§ 17 bis 19 der Insolvenzordnung. Neben der Hinweispflicht nach § 102 StaRUG für Sie als Steuerberater (s. hier) sind in solchen Fällen unter anderem positive Fortführungsprognosen vom Mandantenunternehmen gefordert.
Die Verantwortung dafür tragen die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens. Mit Blick auf die rechtlichen Konsequenzen wird empfohlen, in diesen Sondersituationen einen sachkundigen Dritten einzubeziehen.
Für diese Fälle stehen Ihnen und Ihren Mandanten die erfahrenen Sanierungsberater und Planungsspezialisten von CANEI zur Verfügung. Die Spezialisten von CANEI unterstützen Ihre Mandanten bei der Erstellung handelsrechtlicher Fortführungsprognosen und insolvenzrechtlicher Fortbestehensprognosen. Unsere Gutachten sind an den Anforderungen den Standards des IDW ausgerichtet und berücksichtigen die aktuelle Rechtsprechung.
Wenn auch Ihre Mandanten Unterstützung bei der Erstellung einer Fortführungsprognose oder Fortbestehensprognose benötigen, schreiben Sie uns an info@canei.tax
Und nutzen Sie gerne das nebenstehende Dokument, um Ihre Mandanten zu informieren und Ihnen Unterstützung anzubieten:
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