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AutorenbildUwe Stengert

Künstliche Intelligenz und Digitalisierung: Die vier wichtigsten Trends für die StB-Praxis

In einer Welt, die sich mit rasanter Geschwindigkeit digitalisiert, steht eine neue Ära der Steuerberatung bevor. Die Grenzen des Möglichen werden erweitert, während sich künstliche Intelligenz (KI) unaufhaltsam in den Berufsalltag der Steuerberater schleicht. Es ist, als ob ein virtueller Assistent in Form eines Algorithmus bereitsteht, um komplexe Steuergesetze zu entschlüsseln, Datenmassen zu analysieren und Mandanten in Echtzeit zu beraten. Die Zeiten der mühseligen manuellen Dateneingabe und des stundenlangen Durchwühlens von Aktenordnern könnten bald der Vergangenheit angehören. Doch wie wird KI die Steuerberatung wirklich revolutionieren? Buckeln wir uns durch den Dschungel der digitalen Transformation oder nutzen wir die Macht der KI, um die Steuerberatung in eine aufregende Zukunft zu führen? Tauchen wir ein in die faszinierende Welt der künstlichen Intelligenz für Steuerberater und entdecken wir, wie sie das Spiel verändert.1


Der vorstehende Text zeigt, dass künstlichen Intelligenz bereits heute Texte schreibt, bei denen der Leser davon ausgehen könnte, dass diese von einem Menschen geschrieben wurde. Und das ist erst der Anfang, denn es handelt sich um eine KI, die erst kurze Zeit verfügbar ist. In diesem Leitartikel geht es um die voraussichtlich gravierenden Veränderungen der Zukunft in unserem Beruf. Veränderung sind wir gewöhnt, gab es schon immer. Der entscheidende Unterschied ist die Geschwindigkeit, in der sich das vollzieht. Die großen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind schon dabei KI in ihrer Praxis mit hohen Investitionen voranzutreiben. Z.B. PwC will das Angebot im Bereich der KI mit Investitionen von 1 Milliarde Dollar in den nächsten 3 Jahren erweitern.2

Nachfolgend werden 4 Trends für Steuerberatungsunternehmen mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit beschrieben. Dabei werden auch Handlungsmöglichkeiten für Berufsangehörige erläutert. Der letzte Teil enthält einige Ansätze der möglichen Auswirkungen der KI in der Zukunft.



Digitalisierung mit Ausblick auf die nächsten Jahre

Die 4 Trends der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit3 (EW)

  • In 10–15 Jahren gibt es nur noch Cloud-Software (EW 100%)

  • In den nächsten 10–15 Jahren wird die anlassbezogene Kooperation Regelfall (EW 97%)

  • In den nächsten 10–15 Jahren wird die Deklarationsberatung nahezu wegfallen (EW 93%)

  • In den nächsten 10–15 Jahren stehen andere, neue Marktteilnehmer mit dem Berufsstand im Wettbewerb (EW 90%)



Cloud (engl. Wolke) ist die Abkürzung für „Cloud Computing“, eine Art Datenwolke im Internet. In der Cloud werden Dateien gesichert. Auch alle Programme zur Nutzung dieser Daten sind dort gespeichert und nutzbar. Stationäre Rechner oder ein eigenes Netzwerk in der Kanzlei sind nicht mehr vorhanden. Die Hardware ist also immer auf dem neuesten Stand, ebenso wie die Software. Der Arbeitsort spielt keine Rolle. Die Arbeit am Mandaten kann im Büro, zu Hause oder an irgendeinem Urlaubsort erfolgen. Mit Programm-Updates hat die Kanzlei nichts mehr zu tun, alles erfolgt ohne jedes Kümmern oder Eingriff durch den Anbieter der Cloud.


Das Bestreben Software nur noch in der Cloud anzubieten, besteht bei allen Anbietern von Steuerberater-Software. Der Anbieter DATEV hat als Zielbild noch in diesem Jahrzehnt alle Services in der Cloud anzubieten. Die Cloud-Anwendungen und -Services werden von einer Plattform abgerufen (DATEV-Geschäftsplattform).4 Die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Ziel noch in diesem Jahrzehnt erreicht wird, ist sehr hoch. Für Steuerberatungsunternehmen ergibt sich dadurch die Möglichkeit uneingeschränkt von jedem Ort aus über nahezu jedes Medium auf Daten zuzugreifen, diese zu bearbeiten und auch extern zu besprechen. Teile davon sind heute schon möglich und werden von Kollegen / Kolleginnen genutzt. Das Arbeiten wird deutlich flexibler werden.


Zusammengefasst sind die Vorteile:

  • Rechenleistung, Speicherkapazität und Bandbreite können je nach Bedarf erhöht oder verringert werden. Durch die Nutzung der Cloud fallen die Kosten für den Kauf und die Wartung von Hard- und Software weg. Benutzer müssen sich nicht um die Aktualisierung von Anwendungen kümmern. Die Kapitalbindung vermindert sich deutlich. Es wird nur für die Anwendungen bezahlt, die tatsächlich verwendet werden.

  • Cloud-Anbieter, gerade im Steuerberaterbereich, investieren erhebliche Ressourcen in die Sicherheit ihrer Infrastruktur. Fortschrittliche Sicherheitsmaßnahmen erfolgen, um die Daten zu schützen.

  • Benutzer können von überall aus auf ihre Daten und Anwendungen zugreifen, solange sie eine Internetverbindung haben. Mitarbeiter können also arbeiten, von wo immer sie wollen, und die Zusammenarbeit im Team oder mit den Mandanten an beliebigen Orten ist kein Problem.

  • Die Sicherung von Daten und Programmen wird speziell durch die Anbieter im StB-Bereich hoch sein. Cloud-Dienste bieten in der Regel Mechanismen für die Sicherung von Daten und die Wiederherstellung nach einem Ausfall oder einer Katastrophe. Durch die Speicherung von Daten in der Cloud können Steuerberatungsunternehmen ihre Geschäftskontinuität gewährleisten und Ausfallzeiten minimieren.


Folgende Risiken sind allerdings zu beachten:

  • Sicherheits- und Datenschutzrisiken: Obwohl von den Cloud-Anbietern speziell in unserem beruflichen Umfeld strenge Sicherheitsmaßnahmen bereitgestellt werden, ist das Risiko von Datenverlust, Datenlecks oder unbefugtem Zugriff nicht ausgeschlossen. Daher sind Sicherheitsvorkehrungen wichtig. Dazu gehören die Verwendung von starken Passwörtern, Verschlüsselung und Zugriffskontrollen.

  • Abhängigkeit vom Internet: Cloud-Dienste erfordern eine zuverlässige und schnelle Internetverbindung. Wenn die Verbindung gestört ist oder langsam ist, kann die Produktivität leiden; der Zugriff auf wichtige Daten und Anwendungen ist dann eingeschränkt.

  • Wenn ein Cloud-Dienst vorübergehend nicht verfügbar ist, kann dies zu Unterbrechungen im geschäftlichen Ablauf führen. Daher sind Backup-Strategien und Notfallwiederherstellungspläne sehr zu empfehlen.

  • Der Wechsel von Cloud-Diensten kann schwierig sein.

  • Gerade in unserem beruflichen Umfeld sind Compliance-Anforderungen und rechtliche Vorschriften zu beachten, was den Umgang mit den grundsätzlich sensiblen Daten betrifft. Der Anbieter der Cloud-Dienste muss also Sicherheits- und Datenschutzstandards einhalten.

  • Verlust der physischen Kontrolle: Durch die Nutzung der Cloud geben Unternehmen die physische Kontrolle über ihre Infrastruktur und Daten an den Cloud-Anbieter ab.


Die anlassbezogene Kooperation ist bereits heute ein wichtiges Thema, da die Vielfältigkeit des Steuerrechts immer mehr Spezialisten erforderlich macht. Der Zugriff auf solche Angebote ist heute schon möglich5. Daher kann nur jedem Steuerberatungsunternehmen empfohlen werden ein Netzwerk von Kollegen und Kolleginnen auf- zubauen und zu nutzen, um die Mandantschaft sicher zu beraten. Der Steuerberaterverband hat dazu eine wichtige Grundlage für Kooperationsmöglichkeiten und gute Anknüpfungspunkte in Form der Bezirksgruppentreffen, i.d.R. monatlich nach Region, geschaffen. Der regelmäßige Besuch von Bezirksgruppenveranstaltungen führt zu einem lockeren Kennenlernen von Kolleginnen und Kollegen mit einer persönlichen Einschätzungsmöglichkeit der jeweiligen Kenntnisse, unkompliziert und schnell! Die Nutzung des Beraternetzwerks6 für spezielle Steuerrechtsfragen steht allen Verbandsmitgliedern zu fairen Honoraren zur Verfügung. Berufskollegen und -kolleginnen erhalten schnell, qualifiziert und unkompliziert Antworten auf Fragen im Zusammenhang mit der Mandatsbetreuung, ohne selbst lange zu recherchieren.


Der Wegfall der Deklarationsberatung in den nächsten 10–15 Jahren ist eine Einschätzung mit gravierenden Auswirkungen auf den Berufsstand. Hier geht es um die Erstellung von Steuererklärungen und Steueranmeldungen7 aller Art durch die Software. Beratungsleistungen werden hier aus heutiger Sicht noch benötigt. Es geht um die weitgehende Automatisierung von Routinetätigkeiten. Durch den Einsatz von KI und digitalen Instrumenten werden routinemäßige Aufgaben automatisiert. Das betrifft Dateneingaben und die Vorbereitung von Steuererklärungen. Umso wichtiger wird in der Zukunft Beratung werden.


Der Bereich Buchhaltung gehört im weitesten Sinn zur Deklarationsberatung, da diese direkt in die Steuervoranmeldungen und die Jahresabschlussarbeiten mit den entsprechenden Steuererklärungen mündet. Der Innovationsprozess wird insbesondere hier schnell fort- schreiten.8 Schon heute können viele Buchhaltungsarbeiten automatisiert durchgeführt werden. Die digitale Aufbereitung der Belege, in Zukunft überhaupt nicht mehr papiergebunden, ist unvermeidlich. Die Technik zur Automatisierung dazu ist schon weiter als viele denken:


Rechnungsausgänge Da die Erstellung von Rechnungen über die Programme Word und Excel nach den einschlägigen GoBD wegen ihrer Veränderbarkeit nicht mehr zulässig ist9 (es sei denn es erfolgt Speicherung in einem DMS10), werden Mandaten zunehmend Rechnungsschreibungsprogramme verwenden, bei denen die Rechnungen „festgeschrieben“ werden müssen. Der digitale Download dieser elektronischen Rechnungen (also des Datensatzes, vgl. z.B. auch Programm „Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle der DATEV“), unabhängig davon, ob diese noch in Papierform versendet werden, wird obligatorisch werden11, sodass die Erlösbuchungen zu 100% automatisch erfolgen, da keine Scans mehr erforderlich sind. Buchungsfehler sind ausgeschlossen.


Rechnungseingänge Auf der Rechnungseingangsseite dürften e-Rechnung, e-Invoicing etc. erheblich zunehmen, z.B. mit ZUGFeRD12, XRechnung oder mit anderen Datensatzformaten13. Anders als bei Rechnungen, die nur als Scan im PDF-Format zur Verfügung stehen, ist bei diesen Rechnungen eine vollautomatische Buchung ohne Fehler möglich, da ein Datensatz mit der e-Rechnung14 verbunden ist. Die DATEV hat mit ihrem durch künstliche Intelligenz gestützten Automatisierungsservice Rechnungen15 durch die automatisierte Erstellung von Buchungsvorschlägen auf Basis digitalisierter Belege ein praxistaugliches Instrument geschaffen. Das System lernt mit jedem Buchungssatz bezogen auf den konkreten Mandatsfall, so dass nach einigen Monaten eine hohe Anzahl an automatischen Buchungen funktioniert.


Lohn- und Gehaltsbuchhaltung Diese Daten liegen buchungsgerecht vor, insbesondere, wenn die- se auch im Steuerberatungsunternehmen geführt werden. Schon seit längerer Zeit werden daher die Daten in die Buchhaltung elektronisch übertragen und gebucht.


Zahlungseingänge Bank Die automatisierte Verarbeitung der Zahlungseingänge aus Bankauszügen, zum Beispiel den Kontoauszugsmanager (RZ-Bankinfo)16, ist bereits heute ebenfalls kein Problem. Auch wenn Nacharbeiten erforderlich sind, ist die Software lernfähig, sodass die Fehler bei wiederholter Nutzung kontinuierlich abnehmen. Beispielsweise bei einem Verband mit mehreren 1.000 Mitgliedern ist die Nutzung dieses Instrumentes besonders beeindruckend. Die per Bankeinzug gutgeschriebenen fast 10.000 Mitgliedsbeiträge werden nahezu vollautomatisch gebucht. Früher musste jeder Buchungssatz per Hand in das Buchhaltungsprogramm eingegeben werden.


Wenn man sich diese vier Kernbereiche der Buchhaltung und die bereits jetzt schon in weiten Bereichen mögliche digitale Bereitstellung und Verarbeitung vor Augen führt, wird deutlich, dass die Möglichkeit einer automatisierten IT-Buchhaltung nicht mehr ein fernes Szenario ist. Die digitale Zusammenarbeit mit dem Mandanten zu üben und zu fördern wird also zu einer, jedenfalls was das Geschäftsfeld Buchhaltung betrifft, Überlebensfrage.

Neben den bereits heute schon erkennbaren klassischen Konkurrenten wie Banken und Unternehmensberatern werden neue Marktteilnehmer mit dem Berufsstand in den Wettbewerb treten. Dazu gehören z.B. FinTech (Financial Technology) -Unternehmen. Darunter versteht die Taskforce innovative, technologiebasierte und mit dem Thema „Finanzen“ im Zusammenhang stehende Anwendungssysteme17.


Dazu gehören:

  • Anbieter mit künstlicher Intelligenz

  • Distributed Leger Technologie (DLT: digitales System zur Aufzeichnung von Transaktionen, bei dem die Transaktionen und ihre Details an mehreren Stellen gleichzeitig aufgezeichnet werden)

  • Schnittstellen in einer Open-Banken-Umgebung.


Bereits heute gibt es Vorboten dazu, vgl. z.B. die nachfolgenden Zitate aus aktueller Werbung (mit Zugriffsnachweis in den Fußnoten):


„Dadurch, dass digitale API-Schnittstellen Echtzeit-Anbindungen zwischen dem Geschäftskonto und einer Buchhaltungssoftware schaffen, kann die Buchführung automatisch erfolgen und dabei wertvolle Zeit sparen. So sparen Unternehmen auch Kosten, die sonst für Steuerberatungen ausgegeben werden müssten.18


„Mehr als nur ein Geschäftskonto – sparen Sie Zeit & Geld mit Qonto. Jetzt 30 Tage testen. Das All-in-one-Konto: Sie konzentrieren sich auf Ihre Arbeit – Qonto auf Ihre Finanzen: Digitale Buchhaltung · Online Geschäftskonto · SEPA-Lastschriften · Überweisungen, Basic, Smart & Premium – 19,00 EUR/Monat – Für alle Selbstständigen19.


Die Taskforce erläutert, dass zu diesen Anbietern auch Google, Amazon und Microsoft gehören könnten. Und das immerhin mit einer Wahrscheinlichkeit von 90 %!




Fazit


Die in diesem Artikel vorgestellten Aspekte und Erkenntnisse der Taskforce Digitalisierungsstrategie des deutschen Steuerberaterverbandes lassen nicht erkennen, dass die möglichen Umwälzungen berücksichtigt sind, die durch ChatGPT20 und ähnlichen Anwendungen möglich sind. Aufgrund der Geschwindigkeit, in der sich diese Technologie derzeit weiterentwickelt, ist auch eine weitere Dynamik in der Steuerberatung einzukalkulieren. Dabei muss nicht unbedingt angenommen werden, dass die Erstellung von Steuererklärungen vollständig durch KI übernommen wird. Die weitgehende Vorbereitung allerdings schon. Die endgültige Deklarationsberatung wird in Anbetracht der Komplexität des Steuerrechts noch einige Zeit den Händen des Berufsstandes liegen, auch, weil der Gesetzgeber die Sicherheit, die der Berufsstand bietet, wohl nicht so bald aufgeben wird. Garantiert werden kann das aber nicht. Vorteil für den Berufsstand ist, dass die KI dem Steuerberater helfen kann, schneller Probleme zu erkennen und im Interesse der Mandantschaft zu bearbeiten.


Künstliche Intelligenz und Digitalisierung gewinnen große Bedeutung in der Steuerberatungspraxis. Einerseits erleichtern und beschleunigen sie die Arbeit, andererseits können sich auch in Teilbereichen Einbußen bei den Erlösen ergeben, vor allem durch den Wegfall der wesentlichen Arbeiten im Bereich Buchhaltung (in vielen Kanzleien 30% der Gesamterlöse). Allerdings haben die StB mit ihren MitarbeiterInnen die Chance, stärker den Beratungsbereich voranzutreiben. Insbesondere die Funktion als externer Controller, gerade für die kleinen und mittelständischen Unternehmen, wird an Bedeutung gewinnen und bietet große Chancen für qualitativ hochwertige Arbeit. Sehr empfehlenswert ist daher der Fachberater für Controlling und Finanzwirtschaft (DStV e.V.), der genau die Kompetenzen als Weiterbildung enthält, die im Kernbereich von Beratern kleinerer und mittelgroßer Unternehmen erforderlich sind. Schließlich gilt: Persönlichkeit lässt sich nicht digitalisieren und damit kann der Berufsstand punkten.


Oder anders ausgedrückt in einem Satz von Perikles, der schon vor 2.500 Jahren gesagt und geschrieben hat:


"Es kommt nicht darauf an, die Zukunft vorauszusagen, sondern darauf, auf die Zukunft vorbereitet zu sein."


 


Autor:


Uwe Stengert


WP/StB, dhpg Wiesbaden, Vizepräsident des Steuerberaterverbandes Hessen, fachlicher Leiter der Steuerakademie Hessen, Vorsitzender AK BWL beim die DStV.



 

1 Die Einleitung ist von Chat GPT erstellt worden auf die Frage an ChatGPT https:// chat.openai.com/ „Schreibe eine spannende Einleitung für KI für Steuerberater“

2 https://www.pwc.de/de/pressemitteilungen/2023/pwc-deutschland-beteiligt-sich- an-investitionen-in-den-ausbau-von-ki-faehigkeiten.html

3 Stbg 1/2023, WP/StB Christian Böke: Einfluss der Digitalisierung auf die Zukunft der Steuerberatungskanzleien, Bericht aus Taskforce Digitalisierungsstrategie des deutschen Steuerberaterverbandes e. V.

4 https://www.datev.de/web/de/ueber-datev/portfolioentwicklung/datev-cloud-welt/

5 Vgl. hierzu auch das Angebot für Fachberater durch die BStBK und Fachberater (DStV e.V.): https://www.dstv.de/fachberater/ 6 https://www.steuerberaterverband-hessen.de/verband/leistungen/beratungswerk-steuern-recht

7 Stbg 1/2023, a.a.O, S. 29

8 Vgl. von Garnier/Stengert, Betriebswirtschaftliche Beratung durch Steuerberater in der Praxis: Fehleinschätzung oder Zukunftssicherung? In Stbg 7-8/2018, 316 ff

9 GoBD: Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Bü- chern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form und zum Datenzugriff (BMF-Schreiben vom 14.11.2014, IV A- S 0316/ 10003, 107 ff)

10 DMS: Dokumentenmanagementsystem 11 Im Bereich öffentlicher Auftraggeber schon Pflicht: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/gesetz-zur-umsetzung-der-richtlinie- 2014-55-eu-ueber-die-elektronische-rechnungsstellung-im-oeffentlichen-auftragswe- sen.html

12 Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland, d.h. maschinenlesbare strukturierte Daten werden als Anhang im XML-Format dem PDF/A-3 beigefügt

13 Vgl. Kischporski, Das Ende der E-Rechnung als reines PDF, NWB-BB Nr. 3, 2018, S. 77 ff

14 Die visuelle Rechnung erfolgt in Form von PDF/A-3. Die maschinenlesbaren Daten werden im XML-Format dem PDF/A-3 als Anhang beigefügt. Gelesen wird von der Software nur dieser Datensatz. 15 https://www.datev.de/web/de/datev-shop/betriebliches-rechnungswesen/24099- automatisierungsservice-rechnungen/ 16 Vgl. https://apps.datev.de/help-center/documents/1030159

17 Stbg 1/2023, a.a.O, S. 31

18 Open Banking: https://www.qonto.com 19 https://qonto.com/de/accounting 20 ChatGPT (https://openai.com/blog/chatgpt) ist ein sprach- und textbasierter Chat- bot. Er eignet er sich für Dialog-Anwendungen und als Ideengeber sowie der Hilfe bei der Vorstrukturierung von Texten. Websuchen werden erleichtert.

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