Allgemeine Geschäftsbedingungen CANEI.tax
I. Gegenstand und Leistungen
-
Die folgenden Bedingungen gelten für die entgeltliche Einräumung von Nutzungsrechten an der CANEI.tax-Software (nachfolgend: „Softwareprodukt“) an Steuerberater (nachfolgend: „Kunden“) durch die CANEI.tax GmbH & Co. KG (Vormals HAUFE-CANEI GmbH & Co. KG) (nachfolgend „Anbieter“) für die Vertragslaufzeit.
-
Art und Umfang der Leistungen des Anbieters richten sich nach dem vom Kunden gewählten Lizenzumfang für die Nutzung des Softwareprodukts. Das Softwareprodukt wird dem Kunden per Download für die Nutzung auf dem Computer des Kunden bereitgestellt. Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht. Einige Funktionen des Softwareprodukts (siehe Anlage 1) werden dem Kunden jedoch nur über das Internet zur Verfügung gestellt (nachfolgend auch: „Online-Funktionen“). Zu diesem Zweck richtet der Anbieter die entsprechenden Softwarefunktionen auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Die vom gewählten Lizenzumfang umfassten Leistungen und der ggf. ergänzenden Leistungen sowie die monatlichen Entgelte für die Nutzung des gewählten Lizenzumfangs ergeben sich aus Anlage 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
-
Die vom Anbieter erbrachten Leistungen stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
-
Rechte und Pflichten aus einem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag bestehen ausschließlich zwischen den Vertragsparteien.
II. Nutzungsrechte
-
Der Anbieter ist alleiniger und ausschließlicher Inhaber sämtlicher Rechte an dem bereitgestellten Softwareprodukt. Der Kunde erhält an der jeweils aktuellsten Version der Software für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern einfache, d. h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Rechte die Software bestimmungsgemäß zu nutzen.
-
Der Kunde darf das Softwareprodukt nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Je erworbene Lizenz kann das Softwareprodukt jeweils von einer Person zeitgleich genutzt werden. Dem Kunden ist eine weitergehende Nutzung des Softwareprodukts nicht gestattet. Der Kunde ist zur Einräumung von Nutzungsrechten an dem Softwareprodukt, dem Benutzerhandbuch und an sonstigen mitgelieferten Begleitmaterialien an Dritte nicht befugt. Insbesondere eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet.
-
Der Quellcode des Softwareprodukts wird dem Kunden nicht zugänglich gemacht und der Kunde verpflichtet sich, Reverse Engineering, Disassemblierung, Dekompilierung, Übersetzung oder unzulässige Offenlegungen weder selbst vorzunehmen, noch zu veranlassen, noch zu ermöglichen, soweit dies nicht nach anwendbarem zwingenden Recht zulässig ist.
-
Der Kunde darf das Softwareprodukt nicht vervielfältigen, es sei denn, dies ist zur vertragsgemäßen Nutzung oder für Zwecke einer angemessenen Backup- bzw. Notfallwiederherstellung erforderlich oder sonst nach zwingenden Gesetzesvorschriften erlaubt. Dokumentationen dürfen ausschließlich zum internen Gebrauch vervielfältigt werden. Der Kunde ist im Übrigen nicht berechtigt die Inhalte der Software (bspw. Texte, Videos) zu vervielfältigen, verbreiten, bearbeiten oder in sonstiger über das vertragliche Nutzungsrecht hinausgehender Weise zu nutzen.
III. Instandhaltung der Software
-
Der Anbieter ist zur Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software während der Vertragslaufzeit („Instandhaltung“) verpflichtet. Die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Software bestimmt sich nach Maßgabe der Anlage 1. Zur Erfüllung der ihm obliegenden Pflicht zur Instandhaltung wird der Anbieter die nach dem Stand der Technik erforderlichen Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchführen.
-
Der Anbieter ist zu einer Änderung oder einer Anpassung der Software nur dann verpflichtet, wenn eine solche Änderung oder Anpassung zur Instandhaltung der Software nach dem Stand der Technik erforderlich ist. Ohne eine gesonderte Vereinbarung ist der Anbieter insbesondere nicht zu einer Weiterentwicklung der Software verpflichtet.
IV. Verfügbarkeit der Online-Funktionen
-
Im Rahmen der Nutzung der Online-Funktionen wird der Anbieter dem Kunden Speicherplatz in produktspezifisch angemessenem Umfang auf einem Server des Anbieters oder eines von dem Anbieter beauftragten bereitstellen. Diesen Speicherplatz kann der Kunde nutzen, um bestimmte Daten ablegen, einsehen und bearbeiten zu können, die für die Nutzung des Softwareprodukts notwendig sind. Für die Zurverfügungstellung des Speicherplatzes fallen keine gesonderten Kosten an.
-
Die Daten des Kunden können entweder im Rahmen der laufenden Nutzung des Softwareprodukts oder durch eine Übernahme aus einer Datenbank des Kunden auf dem Datenserver abgelegt werden.
-
Der Kunde ist nicht berechtigt, den ihm zur Verfügung gestellten Speicherplatz Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
-
Die Überwachung der Grundfunktionen der Online-Funktionen erfolgt täglich. Die Wartung der Online-Funktionen ist grundsätzlich in der Servicezeit von Montag bis Freitag 09:00 – 18:00 Uhr (ausgenommen bundesweite Feiertage) gewährleistet. Im Falle einer Fehlfunktion oder sonstigen Störung des Ablaufs der Anwendungen der Online-Funktionen wird der Kunde dem Anbieter die Störung unverzüglich mitteilen. Bei schweren Fehlern – die Nutzung der Online-Funktionen ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt die Wartung binnen 3 Stunden ab Kenntnis oder Information durch den Kunden (soweit diese innerhalb der Servicezeit erfolgt). Der Anbieter wird den Kunden von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen.
Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 12 Stunden möglich sein sollte, wird der Anbieter den Kunden davon binnen 24 Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail verständigen. -
Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Online-Funktionen sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
-
Die Verfügbarkeit der jeweils vereinbarten Online-Funktionen beträgt 97 % im Monatsdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Anbieters.
V. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
-
Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.
-
Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.
-
Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Software erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
-
Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
-
Der Kunde wird für den Zugriff auf die Nutzung der Software selbst eine „User ID“ und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung der Software erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, „User ID“ und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
-
Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können rechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Anbieter hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
-
Der Anbieter wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten vornehmen. Den Anbieter treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Kunde verantwortlich.
VI. Rechte bei Mängeln
-
Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software sowie der Zurverfügungstellung von Speicherplatzes gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).
-
Der Kunde hat dem Anbieter jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.
-
Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB für Mängel die bereits bei Vertragsschluss vorlagen ist ausgeschlossen.
VII. Haftung
-
Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
-
Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung haften die Parteien einander bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
-
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich von einer Partei übernommene Garantien.
-
Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
-
Die vorstehenden Regelungen zur Haftung gelten auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen der Parteien.
VIII. Datenschutz und Vertraulichkeit
-
Sollten im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages, insbesondere, aber nicht ausschließlich, bei der Nutzung des Softwareprodukts personenbezogene Daten erhoben werden, so stellen die Parteien sicher, dass dabei datenschutzrechtliche Bestimmungen beachtet werden. Weitere Informationen sind in Datenschutzerklärung unter https://www.canei.tax/datenschutzerklaerung/ zu finden.
-
Sofern erforderlich, werden die Parteien gemäß den Vorgaben von Art. 28 DSGVO eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung schließen. In diesem Zusammenhang werden insbesondere alle Mitarbeiter – vor allem Mitarbeiter und Verantwortliche, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben – verpflichtet, den Anforderungen von Art. 28 Abs. 3 lit. c iVm Art. 32 Abs. 4 DSGVO gerecht zu werden.
-
Der Anbieter verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Anbieters als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich der Anbieter vom Kunden vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.
IX. Höhere Gewalt
-
Soweit und solange ein Fall höherer Gewalt vorliegt, sind die Parteien zeitweise von ihren Leistungspflichten befreit.
-
Höhere Gewalt ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist.
-
Die Parteien können diesen Vertrag kündigen, wenn ein höheres Ereignis länger als zwei Monate andauert und eine einvernehmliche Vertragsanpassung nicht erzielt werden kann.
X. Vertragslaufzeit und Kündigung
-
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Vertragsbeginn ist der Tag des Zustandekommens des Vertrages durch die Annahme des Angebots des Kunden durch den Anbieter.
-
Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
-
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigen Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere der wiederholte oder erhebliche Zahlungsverzug des Kunden. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.
-
Der Anbieter wird sämtliche auf seinen Servern verbleibende Daten des Kunden 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unwiederherstellbar löschen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder Pfandrechte an den Daten zugunsten des Anbieters bestehen nicht.
-
Jede Nutzung des Softwareprodukts nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist unzulässig.
XI. Entgelt und Zahlung
-
Das monatliche Entgelt für die Überlassung des ausgewählten Lizenzumfangs für das Softwareprodukt ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
-
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Werktagen zur Zahlung fällig.
-
Die Zahlung kann per Überweisung auf ein in der Rechnung angegebenes Konto des Anbieters oder per SEPA Lastschriftverfahren erfolgen.
-
Der Anbieter kann eine laufende Vergütung nach billigem Ermessen erhöhen, wenn sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland seit Vertragsschluss oder der letzten Preisanpassung um mehr als 5 Prozentpunkte erhöht hat, wobei der Umfang der Erhöhung sich nach der Erhöhung des Verbraucherpreisindexes richtet und nicht übersteigt.
Zudem kann der Anbieter die laufende Vergütung nach billigem Ermessen erhöhen, wenn sich die für die Preisberechnung maßgeblichen Kosten seit Vertragsschluss oder der letzten Vergütungsanpassung um mehr als 5 Prozentpunkte in Folge von vom Anbieter nicht veranlasster und nicht zu beeinflussender Umstände erhöht haben, wobei der Umfang der Erhöhung sich nach der Erhöhung der maßgeblichen Kosten richtet und nicht übersteigt. Umstände die eine Vergütungserhöhung rechtfertigen können, sind insbesondere
-
a) neue gesetzliche Lohnnebenkosten,
-
b) neue gesetzliche, behördliche oder technische Anforderungen sowie neue Sicherheits- oder Datenschutzerfordernisse, welche zu höheren Kosten zur Leistungserbringung führen, oder
-
c) erhöhte Kosten aufgrund Preiserhöhungen der Subunternehmer (insbesondere Hostingkosten) des Anbieters, welche für die vertragsgemäßen Leistungen des Anbieters wesentlich sind,
soweit diese von dem Anbieter nicht zu vertreten sind. Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. den Lohnnebenkosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Vergütungserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen erfolgt.
Die Vergütungserhöhung darf jedoch frühestens 12 Monate nach Vertragsabschluss oder nach der letzten Vergütungserhöhung erfolgen. Der Anbieter wird den Kunden über Änderungen der Vergütung spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren. Der Kunde kann die von der Vergütungserhöhung betroffene Leistung innerhalb eines Monats ab Mitteilung der Vergütungserhöhung zu deren Inkrafttreten schriftlich oder in Textform kündigen.
XII. Disclaimer
Die hier erbrachte Leistung stellt kein automatisches Rechtsberatungssystem und somit keine Rechtsdienstleistungen i.S.v. Rechtsberatung dar. Das dargestellte Ergebnis bedarf der Überprüfung eines Rechtsanwalts oder eines Beraters bzw. Vertreters in Rechtsangelegenheiten i.S.v. § 3 Abs. 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Die hier erbrachte Leistung stellt außerdem keine Steuerberatung im Sinne des § 5 Steuerberatungsgesetzes dar.
Der Anbieter nimmt keine Überprüfung der übermittelten Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit vor. Der Kunde hat die Gegenprüfung der vom Anbieter verarbeiteten Daten vorzunehmen. Die Darstellungen/Ergebnisse sind generalisierend und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und / oder Richtigkeit. Die Darstellungen/Ergebnisse sind beispielhaft zu verstehen und ersetzen keine individuelle Beratung, die der komplexen Situation angemessen ist.
Wir weisen darauf hin, dass der Anbieter nicht zur steuerlichen oder rechtlichen Beratung legitimiert ist. Die Verantwortung für derartige Beratungen liegt beim Kunden.
XIII. Schlussbestimmungen
-
Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
-
Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrags und seiner Anlagen bedürfen der Schriftform.
-
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).
-
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bochum.
Anlage 1: Leistungsbeschreibungen und monatliche Entgelte
I. Allgemeine Beschreibungen zum Leistungsumfang
-
Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden die von dem jeweiligen Paket umfassten Funktionen des Online Service über den Monat hinweg 97% der Zeit zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.
-
tax ist eine Software zur automatisierten Prüfung von Daten aus der laufenden Buchhaltung auf definierte steuerliche, betriebswirtschaftliche und Risiko relevante Auffälligkeiten. Von der Software identifizierte Auffälligkeiten werden dem Nutzer in einem Dashboard zur Ansicht gebracht.
-
Auffälligkeiten werden mittels eines Abgleichs von Daten aus der laufenden Buchhaltung gegenüber Daten aus Vorperioden (z.B. Vorjahresmonat, Vorjahresdurchschnittsmonat, Vorjahr) und definierten kritischen Grenzwerten ermittelt.
-
Zur Nutzung von CANEI.tax muss die bei Nutzer eingesetzte Software für das Kanzleirechnungswesen (z.B. DATEV) über eine Schnittstelle für den automatisierten Export von Daten verfügen und diese vom Anbieter der Software lizensiert worden sein (z.B. DATEVconnect).
II. Besondere Beschreibungen zum Leistungsumfang der einzelnen Pakete und Entgelte
-
Testversion – Die Testversion ist eine einmalige auf 7 Tage begrenzte, kostenlose Lizenz der Software, die dem Kunden lediglich einen Einblick in die Funktionsweise der Software geben soll. Das Programm umfasst die Funktionen:
-
Automatischer Datenimport aus DATEV-Kanzleirechnungswesen
-
Auswahl zu prüfender Mandanten
-
Automatische Prüfung der Daten aus der laufenden Buchhaltung auf definierte steuerliche, betriebswirtschaftliche und Risiko relevante Auffälligkeiten
-
Darstellung der identifizierten Auffälligkeiten in einem Dashboard
-
Detailansicht der Prüfung zugrunde liegenden Daten aus dem Rechnungswesen.
-
-
Vollversion – Das monatliche Entgelt für die Vollversion im Monats-Abo beträgt 49,- € netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer je Nutzerkonto. Es ist jeweils nur ein zeitgleicher Zugang zur Software pro Nutzerkonto möglich. Das Nutzerkonto kann kanzleiintern auch durch verschiedene Mitarbeiter des Steuerberaters genutzt werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen CANEI.betterbusiness
A. Bedingungen für die Nutzung der CANEI.betterbusiness Webapplikation zur betriebswirtschaftlichen Beratung und ggf. ergänzende Leistungen
I. Gegenstand und Leistungen
-
Die folgenden Bedingungen gelten für die entgeltliche Einräumung von Nutzungsrechten an CANEI.betterbusiness (nachfolgend Online Service genannt) zur betriebswirtschaftlichen Beratung des Kunden durch die CANEI.tax GmbH & Co. KG (nachfolgend „Anbieter“).
-
Art und Umfang der Leistungspflichten des Anbieters richten sich nach dem vom Kunden gewählten Lizenzumfang für die Nutzung der Software. Die vom gewählten Lizenzumfang umfassten Leistungen des Online Services und der ggf. ergänzenden Leistungen sowie die monatlichen Entgelte für die Nutzung des gewählten Lizenzumfangs ergeben sich aus dem Abschnitt B. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
-
Die vom Anbieter erbrachten Leistungen stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
-
Die vorstehend genannten Leistungen sind abschließend. Darüber hinaus ist der Anbieter nicht zu weiteren Leistungen verpflichtet, insbesondere nicht zur Erbringung von Installations-, Anpassungs-, Programmier-, Beratungs- und Schulungsleistungen.
II. Nutzungsrechte
-
Dem Kunden wird für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur Nutzung eingeräumt. Der Kunde hat das Recht, Dritten (z.B. eigenen Mandanten) den Online Service im Rahmen des vom Kunden gewählten Lizenzumfangs ggf. gegen Entgelt zur Nutzung zu überlassen oder diesen zugänglich zu machen. Das Nutzungsrecht ist auf den ausgewählten Lizenzumfang des Online Service wie in Abschnitt B festgelegt beschränkt.
-
Der Kunde ist nicht berechtigt die Inhalte des Online Services (bspw. Texte, Videos,) zu vervielfältigen, verbreiten, bearbeiten oder in sonstiger über das vertragliche Nutzungsrecht hinausgehender Weise zu nutzen.
III. Verfügbarkeit
Üblicherweise ist der Online Service auch außerhalb der Betriebszeiten verfügbar (365 Tage, 24h), es besteht jedoch kein Anspruch hierauf. Soweit aus dringenden, unaufschiebbaren technischen Gründen ausnahmsweise Wartungsarbeiten während der Betriebszeiten erforderlich werden, mit der Folge, dass der Online Service in dieser Zeit nicht zur Verfügung steht, wird der Anbieter nach Möglichkeit rechtzeitig mittels E-Mail an die vom Kunden genannte Adresse informieren. Es gelten die folgenden Servicelevel: Betriebszeit: 24h pro Tag an allen 7 Tagen der Woche Wartungszeiten: Geplante Wartungsarbeiten, die eine Unterbrechung des Betriebs benötigen, führt der Anbieter, soweit dies technisch möglich ist, an Werktagen zwischen 20:00 und 08:30h durch. Verfügbarkeit während der Betriebszeiten: min. 97% im Mittel eines Kalendermonats, wobei geplante Wartungsarbeiten aus der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen sind. Der Anbieter unternimmt die Analyse und Behebung dokumentierter, reproduzierbarer Fehler des Online Services (nachfolgend „Supportleistungen“) durch kompetentes Personal und gemäß anerkannten Industriestandards. Der Anbieter steht für den Erfolg bei der Beseitigung von Fehlern nicht ein und übernimmt insoweit auch keine Garantie. „Fehler“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede vom Kunden gemeldete Störung, die zur Folge hat, dass die Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit von Angebot und Anwenderdokumentation abweicht und sich dies auf deren Gebrauchstauglichkeit mehr als unwesentlich auswirkt, oder Korruption von Daten oder Verlust von Daten eintritt, die mit dem Online Service bearbeitet oder von ihm erzeugt werden. Falls eine aufgetretene Störung nicht reproduziert werden kann, gilt diese nicht als Fehler. Die Parteien werden in diesem Fall das weitere Vorgehen gemeinsam abstimmen. Der Kunde muss auftretende Fehler unverzüglich mit genauer Beschreibung des Problems melden. Die Meldung kann zunächst mündlich erfolgen, ist jedoch spätestens am nächsten Werktag in Textform (E Mail) zu wiederholen. Der Anbieter ist zur Entgegennahme von Fehlermeldungen montags – freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar. Bei Fehlermeldungen werden die nachfolgend beschriebenen Aktivitäten innerhalb der Reaktionszeit durchgeführt. Die Reaktionszeit ist abhängig von der Fehlerklasse; es gelten folgende Fehlerklassen. Fehlerklasse 1: Ein produktiver Einsatz des Online Services ist nicht oder nur erheblich eingeschränkt möglich oder wesentliche Leistungsmerkmale werden verfehlt. Fehlerklasse 2: Die Kernfunktionalität ist gewährleistet, es liegt jedoch ein wesentlicher Fehler in einem Teilmodul vor, der das Arbeiten mit diesem Modul verhindert oder erheblich einschränkt. Fehlerklasse 3: alle übrigen Fehler Innerhalb der Reaktionszeiten legt der Anbieter einen Vorschlag für die Behebung des Fehlers vor. Er umfasst folgendes:
-
Darstellung der Ergebnisse der durchgeführten Analyse;
-
Darstellung der Auswirkungen auf andere Funktionalitäten (Kritikalität);
-
Vorschlag einer Vorgehensweise, um den Fehler zu beheben.
Reaktionszeit:
-
Fehlerklasse 1: 8 Stunden
-
Fehlerklasse 2: 2 Werktage
-
Fehlerklasse 3: 5 Werktage
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Supportleistungen zu erbringen:
-
bei Fehlern, die auf unzulässigen Änderungen oder Anpassungen des Online Services beruhen;
-
für andere Software (insbesondere Fremdsoftware, die auf Kundensystemen eingesetzt wird);
-
bei Fehlern, die auf unsachgemäßer oder nicht autorisierter Nutzung des Online Services oder auf Bedienungsfehlern beruhen, sofern die Bedienung nicht in Übereinstimmung mit der Anwenderdokumentation vorgenommen wird;
-
bei jeglichen Hardwaredefekten;
-
bei Nutzung des Online Services auf anderen als den in der Anwenderdokumentation angegebenen zulässigen Hardware- und Betriebssystemumgebungen;
-
in Form von Vor-Ort-Einsätzen von Mitarbeitern des Anbieters.
Der Anbieter ist berechtigt, solche Leistungen als gesonderte Beauftragung zu behandeln und zu den Nutzungsgebühren für den Online Service entsprechend den jeweils gültigen Dienstleistungssätzen in Rechnung zu stellen.
IV. Rechte bei Mängeln
Wird der unter III. aufgeführte Service Level für die Dauer von drei (3) aufeinanderfolgenden Kalendermonaten oder von drei (3) Kalendermonaten innerhalb eines Zeitraums von sechs (6) Kalendermonaten unterschritten (Verfügbarkeit während der Betriebszeit unter 97 %) und hat der Anbieter dies zu vertreten, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. In anderen Fällen nicht vertragsgemäßer Leistung ist der Anbieter zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Falls die Nacherfüllung nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt, kann eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt werden. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist stehen die gesetzlichen Rechtsbehelfe zur Verfügung, wobei die Aufhebung des Vertrages (Rücktritt oder Schadensersatz statt der Leistung) nur eröffnet ist, wenn es sich bei den Mängeln um Fehler der Fehlerklassen 1 oder 2 handelt. Die Verjährungsfrist für Rechte bei Mängeln beträgt zwölf (12) Monate
V. Datenverarbeitung und Datenschutz
-
Die Verarbeitung von Daten, die berufsrechtlichem Geheimnisschutz unterliegen (bspw. Patientendaten, Mandantendaten bei rechts- und steuerberatenden Berufen), durch externe Dienstleister kann die Zustimmung der Patienten beziehungsweise der Mandanten erfordern. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass eine solche Zustimmungspflicht besteht und, falls ja, dass die entsprechende Zustimmungserklärung vorliegt.
-
Der Anbieter darf Zugriffsberechtigungen für die zur Verfügung gestellten Daten nur an eigene Mitarbeiter in dem für ihre jeweilige Aufgabe erforderlichen Umfang vergeben. Sollte ein Mitarbeiter des Anbieters aus dem Unternehmen ausscheiden oder erfolgt ein Wechsel in der Tätigkeit, mit der Folge, dass der Mitarbeiter keinen Zugriff auf die Daten des Anwenders mehr benötigt, so ist die Zugriffsberechtigung dieses Mitarbeiters unverzüglich zu löschen.
-
Der Anbieter verpflichtet sich, keinerlei Kopien oder andere Aufzeichnungen von den zur Verarbeitung übergebenen bzw. zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten anzufertigen oder der Anfertigung durch Dritte zu dulden bzw. an Dritte weiterzugeben. Hiervon ausgenommen sind Kopien oder andere Aufzeichnungen, die im Zuge einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung zwingend notwendig sind.
-
Außerhalb von Weisungen darf der Anbieter die zur Verarbeitung oder Nutzung überlassenen Daten weder für eigene Zwecke noch für Zwecke Dritter verwenden oder Dritten den Zugang zu diesen Daten ermöglichen. Von dieser Regelung ausgenommen sind anonymisierte sogenannte Meta-Daten, die der Anbieter z.B. zwecks Ermittlung von Benchmark-Daten erhebt.
-
Soweit der Kunde aufgrund geltender datenschutzrechtlicher Bestimmungen gegenüber einer Person verpflichtet ist, Auskünfte zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten dieser Person zu geben, wird der Anbieter dabei unterstützen, diese Informationen bereitzustellen.
-
Der Anbieter setzt ausschließlich Mitarbeiter und Subunternehmer ein, die auf das Datengeheimnis verpflichtet sind.
-
Der Anbieter sichert sämtliche Daten, soweit dies mit technisch und wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich ist, wirksam gegen unberechtigten Zugriff, Veränderung, Zerstörung oder Verlust, unerlaubter Übermittlung, anderweitiger unerlaubter Verarbeitung und sonstigem Missbrauch. Sofern eine Gefährdung von Daten und des Online Services auf andere Weise nicht mit technisch und wirtschaftlich angemessenem Aufwand oder nicht Erfolg versprechend beseitigt werden kann, ist der Anbieter berechtigt, mit schädigendem Inhalt versehene Daten zu löschen. Der Anbieter wird den Kunden per E-Mail an die vom Kunden genannte E-Mail-Adresse von dieser Absicht in Kenntnis setzen.
VI. Haftung
-
-
Der Anbieter haftet unbeschränkt
-
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
-
für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
-
nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
-
im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.
-
-
-
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Dieser beträgt maximal 50 % der monatlichen Vergütung.
-
Die Haftung für entgangenen Gewinn und vergebliche Aufwendungen wird ausgeschlossen.
-
Eine weitergehende Haftung des Anbieters besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen des VI. 1. vorliegen.
-
Der Anbieter haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.
-
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Anbieters.
-
Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach Kenntnis des Schadens durch den Kunden.
VII. Höhere Gewalt und Hackerangriffe
-
Ist eine Partei aufgrund Höherer Gewalt ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtung aus diesem Vertrag gehindert oder kann sie die Erfüllung dieser Pflichten nicht mehr sicherstellen, so ist diese Partei für die Dauer und in dem Umfang, in dem die Höhere Gewalt die Leistungserbringung verhindert, von dieser Verpflichtung befreit.
-
In jedem Fall liegt Höhere Gewalt vor bei Kampfhandlungen (unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt worden ist), Unruhen, Explosionen, Feuer, Flut, Erdbeben, Taifun, Epidemien und bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, aufgrund derer der Geschäftsbetrieb vollständig oder überwiegend zum Erliegen kommt, sowie bei Handlungen, Unterlassungen oder Maßnahmen einer Regierung oder beim Befolgen staatlicher Aufforderungen und bei der Störung von Betriebsanlagen oder Teilen davon, die zur Erfüllung von Verpflichtungen dieses Vertrages dienen.
-
Im Fall des Eintritts Höherer Gewalt haben sich die Parteien hiervon unverzüglich zu unterrichten und innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen detaillierte Informationen insbesondere über den Umfang und, soweit in zumutbarer Weise möglich, die voraussichtliche Dauer der Höheren Gewalt vorzulegen.
VIII. Vertragslaufzeit und Kündigung
-
Vertragsbeginn ist der Tag des Zustandekommens des Vertrages durch die Annahme des Angebots des Kunden durch den Anbieter.
-
Bei Ausweitungen des gewählten Lizenzumfangs (z.B. bei der Ausweitung der Anzahl der genutzten System-Mandanten) gilt der Tag der Vornahme der Ausweitung des Lizenzumfangs als Beginn einer eigenständigen vertraglichen Zusatzleistung mit separater Laufzeit entsprechend den Ziffern VIII. 3. und VIII. 4.
-
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Abo-Laufzeit verlängert sich automatisch entsprechend der gewählten Mindestlaufzeit (Monat) um einen weiteren Monat, sofern der Vertrag nicht gem. Ziff. 3 gekündigt wird.
-
Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist jederzeit jeweils zum Ende eines Verlängerungszeitpunkts (zum Ende eines jeden Vertragsmonats) möglich. Die Kündigung kann über die dafür im Online Service vorgesehene Anwenderfunktion im Benutzerkonto des Kunden oder in Textform erfolgen. Sofern die Kündigung in Textform erfolgt, ist für den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung der Zugang der Erklärung beim Anbieter maßgeblich.
-
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung aus wichtigem Grund bedarf der Textform. Ziffer 3. S. 3 gilt entsprechend.
IX. Entgelt und Zahlung
-
Das monatliche Entgelt für die Überlassung des ausgewählten Lizenzumfangs für den Online Services ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung unter Abschnitt B. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
-
Das Entgelt ist jeweils zum Ende eines Kalendermonats mit Übermittlung der Rechnung zur Zahlung fällig. Fällt dieser Tag auf einen Sonnabend, Sonn- oder Feiertag, so ist das Entgelt am nächsten Werktag zu zahlen.
-
Die Zahlung kann erfolgen per
-
Überweisung auf ein in der Rechnung angegebenes Konto des Anbieters
-
SEPA Lastschriftverfahren
-
-
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Vergütung nach Ankündigung in Textform unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen vor Wirksamwerden in angemessener Weise zu ändern. Eine solche Preisänderung ist jedoch nur einmal im Kalenderjahr und nur dann zulässig, sofern die Gesamtkosten aufgrund von Produktverbesserungen, Kostensteigerungen für die Instandhaltung und den Betrieb des Online Services oder Lizenzkosten für den Anbieter gestiegen sind. Für den Fall, dass eine Preiserhöhung mehr als 10 % der bisherigen Vergütung ausmacht, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht, dass er mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Vertragsmonats nach Zugang der Preiserhöhungsankündigung schriftlich ausüben kann.
X. Vertraulichkeit
-
Die Parteien werden über vertrauliche Informationen Stillschweigen bewahren. Diese Verpflichtung ist gleichermaßen auf Mitarbeiter wie Dritte zu übertragen, wenn diese Zugang zu vertraulichen Informationen haben.
-
Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.
-
Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
-
die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
-
die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
-
die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
-
-
Für den Fall der Verletzung der Pflichten aus Abs. 2 hat der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe zu zahlen, dessen Höhe vom jeweils vom Anbieter nach billigem Ermessen festgelegt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht auf Angemessenheit überprüft werden kann. Weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben davon unberührt.
XI. Änderung dieser Geschäftsbedingungen
Die Geltung entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos annimmt. Der Anbieter behält sich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, sofern diese Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist; dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderung für den Kunden ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile ist, z.B. bei Veränderungen im Registrierungsprozess, Änderungen von Kontaktinformationen. Im Übrigen wird der Anbieter den Kunden vor einer Änderung dieser Geschäftsbedingungen mit angemessenem Vorlauf, mindestens jedoch einen Monat vor dem beabsichtigten Inkrafttreten informieren. Die Information erfolgt an die vom Kunden benannte Email-Adresse. Sollte der Kunde mit einer vom Anbieter beabsichtigten Änderung nicht einverstanden sein, hat er das Recht, der Änderung innerhalb eines Monats nach Mitteilung zu widersprechen. Wenn der Kunde fristgerecht widerspricht, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats schriftlich zu kündigen.
XII. Disclaimer
Hinweis zum Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen: Die selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen ist nur in dem Umfang zulässig, in dem sie durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) sowie der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) oder aufgrund anderer Gesetze erlaubt wird. Die hier erbrachte Leistung stellt kein automatisches Rechtsberatungssystem und somit keine Rechtsdienstleistungen i.S.v. Rechtsberatung dar. Das dargestellte Ergebnis ist vielmehr Ausdruck einer intelligenten Suchfunktion und bedarf der Überprüfung eines Rechtsanwalts oder eines Beraters bzw. Vertreters in Rechtsangelegenheiten i.S.v. § 3 Abs. 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Die hier erbrachte Leistung stellt außerdem keine Steuerberatung im Sinne des § 5 Steuerberatungsgesetzes dar. Der Anbieter nimmt keine Überprüfung der im Online Service übermittelten Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit vor. Der Kunde wird um Gegenprüfung der vom Anbieter verarbeiteten Daten gebeten. Die empfohlenen Handlungsoptionen sind generalisierend und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und / oder Richtigkeit. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Empfehlungen wird keine Haftung übernommen. Die Empfehlungen sind beispielhaft zu verstehen und ersetzen keine individuelle Beratung, die der komplexen Situation angemessen ist. Wir weisen darauf hin, dass der Anbieter nicht zur steuerlichen oder rechtlichen Beratung legitimiert ist. Wir verweisen insoweit auf die zuständigen Berufsträger.
XIII. Schlussbestimmungen
-
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
-
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
-
Sind beide Parteien des Vertrages Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts so ist der Erfüllungsort Dortmund und der Gerichtsstand Dortmund.
-
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so ändert dies an der Wirksamkeit der Bestimmungen und des Vertrages im Übrigen nichts. Die Parteien werden sich bemühen eine der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommende, wirksame Bestimmung zu vereinbaren.
B. Leistungsbeschreibungen und monatliche Entgelte
I. Allgemeine Beschreibungen zum Leistungsumfang
-
Der Darstellung der Unternehmensentwicklung liegen folgende Annahmen zu Grunde:
-
die vom Kunden übermittelten Summen- und Saldenlisten bilden die Basis für die Herleitung der Unternehmensplanung und zukünftigen Entwicklung
-
ohne Angaben des Kunden zu Planungsprämissen (z.B. jährliches prozentuales Umsatzwachstum, Veränderung der Material- und Personalaufwandsquoten, saisonale Schwankungen etc.) geht das System bei der Berechnung der zukünftigen Entwicklung von einer unveränderten Fortsetzung der Unternehmensentwicklung auf der Basis der übermittelten Werte aus der Summen- und Saldenliste aus.
-
der Kunde beeinflusst die planerische Unternehmensentwicklung und damit den errechneten Unternehmenswert über die manuelle Anpassung der Planungsprämissen
-
-
Die Kennzahlen werden nach folgenden Methoden ermittelt:
-
sämtliche Kennzahlen werden nach den in der KPI-Bibliothek angegeben Formeln aus den Daten der vom Kunden übermittelten Summen- und Saldenlisten errechnet
-
Kennzahlen und Auswertungen können nur für solche Perioden errechnet werden, für welche der Kunde entsprechende und vollständige Summen- und Saldenlisten übermittelt
-
Benchmark-Daten werden u.a. aus den Meta-Daten aller Nutzer des Online Service zur Echtzeit berechnet; hilfsweise werden Benchmark-Kennzahlen genutzt, die seitens der Deutschen Bundesbank zur Verfügung gestellt werden.
-
Planungsdaten basieren auf den Werten der vom Kunden übermittelten Summen- und Saldenlisten sowie vom Kunden zu wählenden Planungsprämissen.
-
die Berechnung des Unternehmenswertes erfolgt nach einer vereinfachten DCF-Methode (Discounted Cash Flow) auf der Basis der Plandaten für die zukünftige Unternehmensentwicklung
-
-
Soweit zu erwartende Kosten angegeben werden – z.B. voraussichtliche Kosten des Personalabbaus – handelt es sich um Mittelwerte, die anhand von Benchmark- und/oder Vergleichswerten ermittelt wurden. Die tatsächlichen Kosten des Personalabbaus sind stets vom Einzelfall abhängig und können daher abweichen.
-
Die Genauigkeit der erstellten Berichte und Kennzahlen ist von der korrekten Eingabe und Anpassung der Daten an die Gegebenheiten des Unternehmens des Kunden abhängig.
-
Die Darstellung erwarteter zukünftiger Entwicklungen von Kennzahlen (Trends) erfolgt auf der Basis von Regressionsanalysen und ist eine statistische Prognose für die zukünftige Entwicklung auf Basis der im System hinterlegten empirischen Daten (historische Kennzahlenwerte auf Basis der vom Nutzer übermittelten Summen- und Saldenlisten). Regressionskurven und Trendvorhersagen stellen kein gesichertes Bild der zukünftigen Entwicklung dar.
-
Hinweise in Texten und Videos sind allgemeine Hinweise, welches Vorgehen aufgrund der ermittelten Kennzahlen zweckmäßig sein kann. Die Angemessenheit im Einzelfall kann aber von zusätzlichen Faktoren oder dem Zusammenwirken mehrerer Faktoren beeinflusst werden, so dass die Ergebnisse der Durchführung entsprechender Maßnahmen variieren können. Sofern weitere Umstände vorliegen, die das Ergebnis beeinflussen können, kann daher eine weitere Analyse der Auswirkungen und der Zweckmäßigkeit des Vorgehens geboten sein.
II. Besondere Beschreibungen zum Leistungsumfang der einzelnen Pakete und Entgelte
Testversion
Die Testversion ist eine einmalige auf 21 Tage und eine Steuerberaterkanzlei begrenzte, kostenlose Lizenz des Online Services, die dem Kunden lediglich einen Einblick in die Funktionsweise des Online-Services geben soll. Das Programm umfasst die Funktionen:
-
Wissens-Mediathek mit erklärenden Videos
-
Planungstool mit Kennzahlenanalyse
-
Professionelle PDF-Berichte (z.T. eingeschränkt)
-
5 System-Mandanten
Vollversion
Das monatliche Entgelt für die Vollversion im Monats-Abo bestimmt sich nach der Anzahl der genutzten System-Mandanten.
Die Vollversion umfasst für jeden lizensierten System-Mandanten die Funktionen:
-
Wissens-Mediathek mit erklärenden Videos
-
Planungstool mit Kennzahlenanalyse
-
Professionelle PDF-Berichte
-
Mandantenfähigkeit
Branded Feature
Das monatliche Entgelt für das Branded Feature beträgt (unabhängig von der Anzahl der genutzten System-Mandanten) 9,99 Euro. Das Branded Feature bietet die Möglichkeit, entsprechend dem Kanzlei-Corporate-Design, das Kanzlei-Logo einzubinden, die Benutzeroberfläche farblich anzupassen, ein eigenes Image in den Log-in Screen einzubinden sowie eigene Kontaktdaten für den Support (Rufnummer und Email-Adresse) zu hinterlegen. Alle Preise netto zzgl. 19% Umsatzsteuer.